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Leitfaden Prävention

Der aktuelle Leitfaden Prävention, der Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung der §§ 20 und 20a SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 10. Dezember 2014 beschreibt, fordert im Rahmen der Anbieterkriterien weiterhin als Grundqualifikation einen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss im jeweiligen Fachgebiet (Handlungsfeld) (S. 44).

Für das Handlungsfeld Stressmanagement (S. 59 ff.) ist als Grundqualifikation im Prinzip auch wieder ein staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluß in einem Gesundheits- oder Sozialberuf erforderlich (S. 65). Über die Fußnote 122 gibt es jetzt aber für die Methoden Taiji Quan und Qigong eine Öffnung für Menschen mit staatlich anerkanntem Berufs- oder Studienabschluß außerhalb des Gesundheits- und Sozialbereichs, wenn zusätzlich zu den Anforderungen­ an­ die­ Zusatzqualifikation­ (300 UE Ausbildung im Präsenzunterricht in mindestens 2 Jahren) mindestens­ 200­ UE entsprechende Kursleitererfahrung nachgewiesen werden kann.

Allerdings sind damit z.B. Heilpraktiker (kein staatlich anerkannter Berufsabschluß) nach wie vor außen vor – Juristen dafür aber drin.

Beispielsweise hätte ein Studienabbrecher, der eine Kneipe aufmacht und tagsüber als Autor sein Geld verdient, anschließend ein paar Jahre in China Taiji Quan lernt, zurückkommt und hier eine formale Taiji Quan Lehrer-Ausbildung abschließt, dann 5 Jahre Taiji Quan unterrichtet und nebenbei eine Heilpraktiker-Prüfung ablegt, nach wie vor keine Chance auf Anerkennung durch die ZPP (Zentrale Prüfstelle Prävention).

ZPP: „Methodenmix“ Taiji Quan und Qigong

Aus der Ablehnung eines Antrags auf Anerkennung eines Präventionskurses durch die ZPP (Zentrale Prüfstelle Prävention):

„Ein Methodenmix aus Tai Chi und Qigong ist nicht zulässig.“

Finde ich klasse, dass die Sachbearbeiter bei der ZPP über derart große Fachkompetenz verfügen, dass sie Taiji Quan und Qigong so glasklar auseinanderhalten können und genau wissen, dass das eine mit dem anderen überhaupt nichts zu tun hat.

Selbst ich werfe nach über 20 Jahren Praxiserfahrung diese so unterschiedlichen Methoden immer wieder durcheinander.  Und dann gibt es da doch sogar Systeme, die sich „Die achtzehnteilige Reihe des Taiji-Qigong“ nennen. Was soll das denn? Der Urheber dieser Bewegungsfolge – die wahrscheinlich überhaupt nicht präventiv wirkt – kannte sich da ja wohl überhaupt nicht aus.


Anm.: Bei diesem Beitrag handelt es sich – bis auf den ersten Satz und das Zitat – um Satire.